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Öffnungszeiten und Tarife

HIER finden Sie alle Informationen zu Öffnungszeiten und Preisen. 

Corona-Regelungen 

Es sind keinerlei Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweise mehr für den Besuch der Heilbronner Bäder notwendig. Bitte achten Sie weiterhin auf genügend Abstand zu Ihren Mitmenschen. Wir empfehlen weiterhin das Tragen von Masken in Innenräumen, es besteht jedoch keine Maskenpflicht

Ticketverkauf

Einzeltickets werden online oder ohne vorherige Buchung an der Kasse verkauft. Die Bezahlung der Online-Tickets erfolgt per Paypal, Kreditkarte oder per Gutschein; vor Ort können die Tickets auch bar oder mit EC Karte bezahlt werden. HIER geht es zum Online-Ticket-Verkauf.

Die Chipkarten des Heilbronner Familienpasses können an der Kasse im Soleo zu den regulären Öffnungszeiten zum direkten Eintritt gegen ein Einzelticket eingelöst werden.

Begleitpersonen von Schwerbehinderten, in deren Schwerbehinderten-Ausweis die Merkmale „B“ bzw. „H“ eingetragen sind, erhalten freien Eintritt. Diese Tickets erhalten Sie nur an der Kasse im Soleo.

Die Wertkarten der Heilbronner Bäder können ab 1. Juni 2022 wieder mit Rabattierung an allen Bäder-Kassen eingesetzte werden. Die Einlösung im Online-Shop ist aus systemtechnischen Gründen leider nicht möglich.

Ebenfalls wieder erhältlich ist die Jahreskarte für die Heilbronner Bäder. Diese bietet 12 Monate lang freien Eintritt in die drei Heilbronner Freibäder und ins Soleo Freizeitbad. Die Soleo Sauna ist nicht inkludiert. Die Jahreskarten sind ausschließlich im Soleo erhältlich.

Schwimmkurs-Programm, Aqua Fitness Kurse und Vereinstraining

HIER geht es zur Kursbuchung und zu allen Informationen zu unserem Aqua Fitness Angebot im Soleo und im Hallenbad Biberach. 


Haus- und Badeordnung für die Heilbronner Bäder

1. Geltungsbereich und Zweck der Haus- und Badeordnung

1.1 Die Stadtwerke Heilbronn GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) betreibt als öffentliche Einrichtung zur Förderung der Gesundheit, der Erholung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung folgende Bäder:

• das Freizeitbad Soleo mit Bade- und Saunalandschaft

• das Hallenbad Biberach

• die Freibäder Neckarhalde, Gesundbrunnen und Kirchhausen

1.2 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den obigen Bädern. Für bestimmte Bereiche der Bäder (Saunalandschaft, Sprunganlagen, Bräunungsanlagen etc.) können besondere Benutzungsordnungen des Betreibers gelten. Sind solche vom Betreiber erlassen, gehen diese den nachfolgenden Regelungen im Falle eines Widerspruches vor, ansonsten ergänzen die nachfolgenden Regelungen die besonderen Benutzungsordnungen.

1.3 Besucher haben eine Eigenverantwortung gegenüber sich selbst und anderen und sind verpflichtet die Regelungen der Haus- und Badeordnung einzuhalten.

2. Hausrecht, Überwachung

2.1 Das Personal oder weitere Beauftragte des Betreibers üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist unverzüglich Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen und dadurch die Sicherheit und Ordnung des Bäderbetriebs, insbesondere die Sicherheit anderer Nutzer, gefährden oder sonst beeinträchtigen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Die Dauer des Verweises muss angemessen sein. Bei der Bemessung der Dauer sind insbesondere die Schwere des Verstoßes und die Schwere der Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Bäderbetriebs zu berücksichtigen.

2.2 Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes insbesondere Zutrittsbereiche, Kassenautomaten, Garderobenschränke sowie Gefahrenbereiche z.B. Soleo-Außenbecken werden aus Gründen der Sicherheit des Badebetriebes und der körperlichen Integrität der Nutzer und deren eingebrachten Sachen videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr aus den vorgenannten Sicherheitsgründen erforderlich sind oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Die Verantwortliche der Kameraüberwachung ist die Stadtwerke Heilbronn GmbH, Etzelstr. 9, 74076 Heilbronn, die unter 07131-56-2500, datenschutz@stadtwerke-heilbronn.de erreichbar ist.

2.3 Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung der Bäder zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Betreiber erlaubt.

3. Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Nutzungsrecht

3.1 Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste hängen aus und sind an den Kassen einsehbar.

3.2 Einlassschluss ist in den Freibädern 30 min, in der Badelandschaft des Soleo und im Hallenbad Biberach 60 min und in der Saunalandschaft des Soleo 60 min vor Ende der Öffnungszeit. Die Schwimm- und Badezone sowie die Saunakammern sind 15 min vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen. Mit Ende der Öffnungszeit sind die Gebäude und Einrichtungen der Bäder zu verlassen.

3.3 In den Freibädern können die Öffnungszeiten gemäß der Schlechtwetterregelung des Betreibers verkürzt werden. Die Schlechtwetterregelung hängt ebenfalls aus und ist an den Kassen einsehbar.

3.4 Die Bäderleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangeboten oder Veranstaltungen einschränken.

3.5 Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

3.6 Wechselgeld ist unverzüglich zu kontrollieren.

4. Zutritt

4.1 Jeder Bade-/Saunagast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereichs ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung nicht zulässig.

4.2 Für Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr ist für den Zutritt ins Bad die Begleitung einer geeigneten Begleitperson (Mindestalter 18 Jahre) erforderlich. Kinder ab dem vollendeten 8. Lebensjahr ohne Begleitung müssen über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen.

4.3 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson (Mindestalter 18 Jahre) gestattet.

4.4 Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:

a)

die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b) die Tiere mit sich führen,

c) die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,

d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen.

4.5 Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zur Sauna nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

5. Verhaltensregeln

5.1 Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5.2 Die Einrichtungen des Bades einschließlich der vom Betreiber überlassenen Gegenstände (z.B. Leihartikel) sind pfleglich zu behandeln und sicher zu verwahren.

5.3 In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.

5.4 Barfußbereiche (Duschen, Toiletten, Beckenumgänge, Bade- und Saunalandschaften) dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. An mitgebrachten Hilfsmittel (z.B. Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen und Taschen/Koffern mit Rollen) sind vor Einbringung in die Barfußbereiche die Räder / Rollen durch den Nutzer oder eine Begleitperson zu reinigen.

5.5 Für Babys und Kleinkinder, welche noch nicht sauber sind, ist aus hygienischen Gründen die Benutzung der Schwimmbecken nur mit wasserdichten Schwimmwindeln gestattet.

5.6 Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

5.7 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren vorheriger Zustimmung ist nicht gestattet. Darüber hinaus bedarf das Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke und für die Presse der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bäderleitung. Die Nutzung von Unterwasserkameras ist verboten.

5.8 Vor der Benutzung der Bäder und der Saunalandschaft ist eine Körperreinigung vorzunehmen (Duschen). Aus hygienischen Gründen ist das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben, Pediküre, Maniküre, Hornhautentfernung u. ä. nicht erlaubt.

5.9 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Diese ist auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Das Tragen von Burkinis ist gestattet. Die Nutzung von Unterwäsche und überknielangen Shorts ist nicht gestattet.

5.10 Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

5.11 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.

5.12 Das Benutzen von Schwimmflossen, Tauchmasken, Schnorcheln und Paddles ist nur mit vorheriger Zustimmung des Personals gestattet. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Benutzung von Schwimmflossen, Tauchmasken, Schnorcheln sowie Paddles die im Verkehr erforderliche Sorgfalt einzuhalten. Die Pflicht zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gilt auch für die Benutzung von Taucher- und sonstigen Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen).

5.13 Die Verwendung von Schwimmhilfen hat sich auf Nichtschwimmerbecken/Lehrschwimmbecken zu beschränken und ist in Sport-/Schwimmerbecken nicht gestattet. Das Anlegen der Schwimmhilfen obliegt dem Nutzer und/oder der Begleitperson.

5.14 Die Benutzung von harten Bällen und Personen gefährdenden Spielgeräten ist nicht gestattet.

5.15 Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.

5.16 Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

5.17 Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.

5.18 Das Rauchen ist nur in den dazu ausgewiesenen Stellen im Außenbereich gestattet (Soleo Bad und Sauna). Im Hallenbad Biberach ist das Rauchen im gesamten Gebäude nicht gestattet. In den Freibädern ist das Rauchen an den Beckenumgängen nicht erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.

5.19 Fundsachen sind dem Personal unverzüglich abzugeben und werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

5.20 Liegen und Stühle dürfen nur für die Dauer deren Benutzung mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen belegt werden. Werden die Liegen und Stühle darüber hinaus belegt, darf das Personal die darauf abgelegten Handtücher, Taschen und Gegenstände abräumen und beiseitelegen. Dies lässt die Obliegenheit des Nutzers, auf seine Handtücher, Taschen oder anderen Gegenstände aufzupassen, unberührt.

6. Wertgegenstände, Garderobenschränke und Wertfächer

6.1 Der Nutzer soll Geld und Wertgegenstände nach Möglichkeit nicht mit in das Bad nehmen. Der Betreiber stellt dem Nutzer zwar nach Möglichkeit einen Garderobenschrank und/oder ein Wertfach für die Dauer seiner Zutrittsberechtigung zur Verfügung. Dem Betreiber obliegen jedoch keine Pflichten in Bezug auf eingebrachtes Geld oder eingebrachte Wertgegenstände. Insbesondere ist der Betreiber nicht zur Verwahrung oder Bewachung des Geldes oder der Wertgegenstände verpflichtet. Der Nutzer ist verpflichtet, den Garderobenschrank und das Wertfach ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Chiparmband/Datenträger pfleglich zu behandeln und sicher zu verwahren. Insbesondere darf der Nutzer den Schlüssel/Chiparmband/Datenträger nicht unbeaufsichtigt lassen.

6.2 Muss der Garderobenschrank oder das Wertfach infolge des Verlusts des Schlüssels/Chiparmbands/Datenträgers durch den Betreiber geöffnet werden, muss der Nutzer sein Eigentum an den Sachen vor deren Aushändigung an ihn nachweisen. Der Nachweis ist zum Beispiel geführt, wenn und soweit der Nutzer dem Betreiber vor der Öffnung des Garderobenschranks oder des Wertfaches die darin enthaltenen Sachen unter kurzer Beschreibung benennen kann.

6.3 Im Freizeitbad Soleo und im Hallenbad Biberach werden nach Betriebsschluss alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt kann in dem jeweiligen Bad während dessen Öffnungszeiten abgeholt werden. Ziffer 6.2 gilt entsprechend.

7. Haftung des Nutzers

7.1 Verstößt ein Nutzer gegen die Haus- und Badeordnung, so ist der Nutzer dem Betreiber zum Schadensersatz nach Maßgabe des Gesetzes verpflichtet, es sei denn der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere,

a) wenn der Nutzer gegen die Haus- und Badeordnung des Betreibers verstößt.

b) wenn der Nutzer seine Pflicht zur pfleglichen Behandlung und sicheren Verwahrung der ihm vom Betreiber überlassenen Gegenstände verletzt. Bei einem Verlust eines Leihartikels wird der Schaden auf den Netto-Kaufpreis pauschaliert. Der Netto-Kaufpreis ergibt sich aus der Preisliste des Betreibers, die im Kassenbereich aushängt. Der Nutzer ist zum Nachweis berechtigt, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

c) wenn der Nutzer den Schlüssel/Chiparmband/Datenträger nicht pfleglich behandelt oder nicht sicher verwahrt. Bei einem Verlust des Schlüssels/Chiparmbands/Datenträgers wird der Schaden auf € 5,00 pro Schlüssel/Chiparmband/Datenträger und das auf dem Chiparmband/Datenträger eingerichtete Kreditlimit in folgender Höhe pauschaliert: Kinder/Jugendliche € 15,00; Ermäßigt € 30,00; Erwachsene € 50,00. Dem Nutzer wird hierbei der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Hinblick auf das eingerichtete Kreditlimit ist der Nachweis geführt, wenn der Kunde dem Betreiber den jeweiligen Kassenbon mit der Chiparmbandnummer vorlegt, über den der tatsächlich in Anspruch genommene Kredit nachvollziehbar ist. In diesem Fall muss der Nutzer dem Betreiber statt des eingerichteten Kreditlimits lediglich den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit erstatten.

7.2 Ziffer 2.1 der Haus- und Badeordnung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Betreibers gegen den Nutzer bleiben ebenfalls unberührt.

8. Haftung des Betreibers

8.1 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Betreiber unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Betreibers auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss.

8.2 Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

9. Nutzung von Rutschen und Sprunganlage, Schwimmunterricht

9.1 Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

9.2 Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch das Personal genutzt werden.

9.3 Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Es darf nur gerade nach vorne und nicht seitlich eingesprungen werden. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich unverzüglich verlassen werden.

9.4 Das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

9.5 Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich unverzüglich verlassen werden.

9.6 Schwimmunterricht wird nur als Gruppenunterricht erteilt.

10. Zweck und Nutzung der Saunaanlage

10.1 Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V.

10.2 Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z.B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

10.3 Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

10.4 Jungen ist nur bis zum vollendeten 5. Lebensjahr der Zutritt in die Damensauna erlaubt.

11. Verhalten in der Saunaanlage

11.1 Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

11.2 Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

11.3 Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

11.4 Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

11.5 Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

11.6 In Schwitzräume darf nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.

11.7 Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.

11.8 Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

11.9 Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

11.10 In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

11.11 In der Saunaanlage ist die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets, E-Book-Readern nicht gestattet.

12. Besondere Hinweise

12.1 Personen mit gesundheitlichen Problemen müssen vor einem Saunabesuch klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

12.2 Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Benutzer besondere Vorsicht.

12.3 Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

13. Streitbeilegung, Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Heilbronn, April 2022 

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